Innominatkontrakt
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Innominātkontrakt — (lat. Contractus innominatus), im röm. Recht ein Vertrag ohne technischen Namen, der dadurch zustande kam, daß ein Kontrahent eine Leistung irgendwelcher Art zugunsten des andern vollzog und der andre hierbei formlos versprach, eine Gegenleistung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Innominatkontrakt — Ein Innominatkontrakt (lateinisch: Contractus innominatus) war im römischen Recht ein sogenannt unbenannter Vertrag, welcher dadurch klagbar wurde, dass der eine Vertragspartner leistete und so den anderen Vertragspartner zur Gegenleistung… … Deutsch Wikipedia
Vertrag sui generis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Vertrages sui generis entstammt dem Recht der Schuldverhältnisse und besagt, dass es sich um einen… … Deutsch Wikipedia